Aktuelles

Dr. med. Ondrej Vorisek

Facharzt für Allgemeinmedizin

Unsere Praxis nimmt nicht an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV) teil. Im Gegensatz zu den Behauptungen des BHÄV kann jeder HzV-Patient im Vertretungsfall seines Hausarztes in unserer Praxis behandelt werden.

Nach der gesetzlichen Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen besteht für unsere Praxis weiterhin eine Maskenpflicht für Patienten mit Erkältungssymptomen.

Ab 01. Januar 2024 fällt das Ausstellen des roten Rezeptes in den Arztpraxen - für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten - weg. Die in der Praxis verordnete Medikamente werden zukünftig an einen zentralen Server online übermittelt und können gegen Vorlage der Versichertenkarte oder durch Verwendung der “Arzt-Direkt”-App am Smartphone in jeder Apotheke deutschlandweit geholt werden.

Praxisschließungen 2024: Situationsbedingt können sich kurzfristig Änderungen ergeben, welche wir zeitnah bekannt geben.

30.09. bis 04.10. 2024

Bitte denken Sie daran, ihre Dauermedikamente, sowie Facharztüberweisungen rechtzeitig zu bestellen!

Während unserer Abwesenheit übernehmen die Vertretung folgende Kollegen:

Dr. Wernard und Dr. Theuerkauf in Steinwiesen und Dr. Lazanakis in Wilhelmsthal. An Wochenenden und Feiertagen ist ausschließlich der organisierte Notdienst des Landkreises Kronach unter der bundesweiten Tel.-Nr. 116 117 zuständig.

Coronaimpfung in der Praxis:

Auffrischimpfungen: in Anlehnung an STIKO-Empfehlungen wird die Auffrischimpfung empfohlen bei Personen ab dem 5. Lebensjahr (bei uns ab dem 16. Lebensjahr) und angezeigt bei folgenden Personengruppen.

Personen ab 70 Jahren
Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen
Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt mit den zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen
Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
Personen mit Immundefizienz
Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden - zur Optimierung des Impfschutzes - bereits ab 4 Wochen nach der erfolgten Impfung.

Bei Unsicherheit im Bezug auf den Erfolg, sowie Abstand zur Grundimmunisierung kann eine Laborbestimmung von Covid-19-Antikörpern sinnvoll sein, welche mit ca. 22 EUR kostenpflichtig ist. Nach dem Ergebnis kann individuell der Zeitpunkt einer Auffrischimpfung bestimmt werden, der erfahrungsgemäss stark variieren kann.

Zeitpunkt der Impfung:

Die Auffrischimpfung soll frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung (zwei Impfungen im Abstand von 3 bis 6 Wochen) erfolgen. Bei schwer immundefizienten Personen, zum Beispiel bei Patienten nach Organtransplantation und Krebspatienten unter immunsuppressiver, antineoplastischer Therapie, kann die zusätzliche Impfstoffdosis bereits nach vier Wochen verabreicht werden.

Corona Tests: werden nicht mehr von den Bundesländern finanziert. Antigentests (Schnelltests) werden außerhalb der Bürgertestzentren nicht mehr erstattet, PCR-Tests (Labordiagnostik) nur bei Vorliegen von Covid-19 Sympomen, oder positivem Schnelltest.

Hinweis:                                                                                                                                                                                             Mit Urteil vom 12.05.1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite evtl. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhinder werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der auf dieser Homepage gelinkten Seiten habe und mich von deren Inhalten somit distanziere.

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